Auslaufende EEG-Vergütung: Was Gewerbetreibende ab 2025 wissen müssen

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Die EEG-Vergütung für Photovoltaikanlagen, ein zentrales Element der deutschen Energiewende, steht vor einschneidenden Änderungen.

Bracheninsider warnen

Keine Vergütung bei negativen Strompreisen

Ab dem 1. Januar 2025 plant die Ampel-Koalition, die Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen für Neuanlagen zu streichen.

EEG wird in den nächsten Jahre weiter reduziert bzw. gestrichen

Dieser Schritt signalisiert das langsame Ende der EEG-Förderung zugunsten einer stärkeren Marktintegration und Eigenvermarktung des erzeugten Solarstroms.

Für Gewerbetreibende, die ihre Dachflächen verpachten oder selbst in Photovoltaikanlagen investieren, bedeutet dies eine erhebliche Planungsunsicherheit. Sie müssen zukünftig stärker auf den Eigenverbrauch setzen oder alternative Modelle zur Stromvermarktung in Betracht ziehen. Der Wegfall der Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen stellt insbesondere ein Risiko dar, da die Prognose und Absicherung von Einnahmen dadurch komplexer wird.

Die Logik hinter der EEG-Anpassung

Die geplante Anpassung der EEG-Vergütung ist Teil einer umfassenden Wachstumsinitiative, die die wirtschaftliche Dynamik in Deutschland stärken soll. Ziel ist es, den Ausbau der Erneuerbaren Energien künftig stärker an Marktmechanismen zu orientieren und die Förderung nach und nach zu reduzieren. Langfristig soll die Förderung auslaufen, sobald der Strommarkt ausreichend flexibel und mit genügend Speicherkapazitäten ausgestattet ist. Diese Veränderung soll sicherstellen, dass Preissignale auf dem Energiemarkt unverzerrt wirken und Investitionen gezielt in eine nachhaltige Infrastruktur fließen.

Auszug aus dem Papier der Bundesregierung & Download

Nachfolgend ein Auszug der Anpassungen des EEG im Papier der Bundesregierung, „Wachstumsinitiative –
neue wirtschaftliche Dynamik für Deutschland“. Hier zum Download verfügbar: bundesregierung.de

Mit dem Ende der Kohleverstromung wird die Förderung der Erneuerbaren Energien auslaufen. Der Ausbau neuer EE soll auf Investitionskostenförderung umgestellt werden (eigener Kapazitätsmechanismus), insbesondere um Preissignale verzerrungsfrei wirken zu lassen. Dazu werden dieses und andere Instrumente rasch im Reallabore-Gesetz im Markt getestet. Dabei muss eine hohe Ausbaudynamik beibehalten werden, um die im EEG verankerten Ziele sicher zu erreichen und möglichst schnell mehr günstigen Strom zu erhalten. Auf diesem Weg wird noch stärker auf Kosteneffizienz und Marktintegration geachtet. In diesem Zusammenhang werden die im Rahmen der Plattform Klima-neutrales Stromsystem aufgezeigten Optionen geprüft und in die Entscheidung einfließen.

Kurzfristig werden wir die Förderung bei negativen Preisen für Neuanlagen grundsätzlich bereits ab dem 1. Januar 2025 aussetzen (ausgenommen kleine Anlagen, da nicht administrierbar) und die Schwelle, ab der die Erneuerbaren Energien ihren Strom selbst vermarkten, beginnend ab dem 1. Januar 2025 in drei Jahresschritten auf 25 KW absenken. Parallel werden wir die Schwelle für die Steuerbarkeit von EE-Anlagen für Netzbetreiber weiter absenken. Dadurch kommen die Preissignale bei den Anlagenbetreibern an und werden insb. Stromüberschüsse in Zeiten negativer Preise vermieden, da keine feste Einspeisevergütung mehr gezahlt wird.



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